Kohlekraftwerk: Der CO2-Preis verteuert Energie aus fossilen Brennstoffen © catazul / Pixabay
Kohlekraftwerk: Der CO2-Preis verteuert Energie aus fossilen Brennstoffen © catazul / PixabayWas ist eigentlich der CO2-Preis? / Update zu ETS 2
Update 6.11.2025: Am 5. November 2025 haben die EU-Minister beschlossen, dass der Start des neuen Emissionshandels für Heiz- und Automobilkraftstoffe (ETS 2) um ein Jahr auf 2028 verschoben wird. Der ETS 2 ist das zentrale EU-Instrument, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrssektor zu erreichen: Heizöl, Gas, Benzin und Diesel sollen bepreist werden, um Anreize für das Heizen mit erneuerbaren Energien und Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. In Deutschland gilt mit dem CO2-Preis bereits eine Abgabe, die ursprünglich ab 2027 vom europäischen System abgelöst werden sollte. Nun wird das deutsche Gesetz weiter gelten, bevor 2028 der EU-weite Emissionshandel übernimmt.
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Allgemein gesagt ist der CO2-Preis ein Instrument der Umweltpolitik. Er soll die Kosten, die CO2-Emissionen für die Gesellschaft bedeuten, sichtbar machen und Anreize geben zur Senkung der Emissionen. Eingeführt wurde die CO2-Abgabe für den Handel mit fossilen Energieträgern 2021. Seitdem verteuert sie unter anderem das Heizen mit Öl, Gas und Kohle.
Wie hoch ist der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe?
- 2021 betrug die CO2-Abgabe zum Start 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß, das bedeutet für Heizöl Mehrkosten in Höhe von 7,9 Cent pro Liter, für Erdgas von 0,6 Cent pro Kilowattstunde und für Flüssiggas von 3,85 Cent pro Liter.
- 2022 stieg der CO2-Preis von 25 auf 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) an. Damit kostete beispielsweise Heizöl 9,5 Cent pro Liter mehr.
- 2023 wurde der CO2-Preis aufgrund der Energiekrise ausgesetzt.
- 2024 erhöhte sich die CO-Abgabe auf 45 Euro pro Tonne.
- 2025 liegt der Preis für die CO2-Abgabe bei 55 Euro pro Tonne.
- 2026 steigt die Abgabe auf 65 Euro pro Tonne.
- Ausblick 2028: Ab 2028 wird sich der CO2-Preis für das Heizen mit Gas und Öl nicht mehr über ein deutsches Gesetz, sondern über den europäischen Emissionshandel bilden - dann greift der EU-weite Emissionshandel ETS 2. Das birgt für Öl- und Gasheizungen ein hohes Kostenrisiko.
Seit 2023 wird der CO2-Preis bei vermieteten Wohnungen zwischen Mietern und Vermieter geteilt, gestaffelt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Ausblick ab 2028: Europäische Regelung mit ETS 2
Ab 2028 wird der CO2-Preis auf die europäische Ebene gehoben. Der sogenannte ETS 2 (Emission Trading System) funktioniert so, dass Unternehmen, die Heizöl und Erdgas verkaufen, Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Werden mehr Zertifikate gebraucht als vorhanden, treibt das den Preis in die Höhe. Wer nach 2028 in seinem Haus also noch eine Gas- oder Ölheizung betreibt, wird wohl deutlich mehr zahlen müssen - denn die Kosten für CO2-Zertifikate werden an die Verbraucher:innen weitergegeben.
Was passiert mit dem Geld, dass der Staat durch den CO2-Preis einnimmt? Und was ist das Klimageld?
Das Geld aus der CO2-Abgabe fließt aktuell in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Sondervermögen wird unter anderem die Förderung für Neubau, Sanierung und Heizungstausch finanziert.
Das war ursprünglich anders geplant: Aus den Geldern der Abgabe sollte nämlich ein sogenanntes Klimageld an die Bürger:innen zurückfließen, um Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu verknüpfen. Der Staat verteuert also einerseits den Ausstoß von klimaschädlichem CO2, andererseits erhalten alle Bürger das sogenannte Klimageld, und zwar alle gleich viel. So könnten Haushalte mit geringerem Einkommen, die zum Beispiel wenig fliegen und Auto fahren, tatsächlich entlastet werden.
Doch davon ist aktuell (noch) keine Rede. Denn inzwischen gibt es zwar einen Auszahlungsmechanismus für das Klimageld, doch die finanziellen Mittel aus dem KTF sind bereits langfristig verplant.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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